Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definition
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Chip-Upgrade und dem Vertragspartner im folgenden Kunde genannt. Änderungen oder Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung und jeweils nur für den Einzelfall. Die hier angeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen die durch uns geleistet werden. Spätestens mit dem Empfang der Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als vom Kunden angenommen.
2. Angebot, Vertragsschluss und Rücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch Chip-Upgrade.
3. Lieferung und Leistung
Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin schriftlich vereinbart. Höhere Gewalt, Behinderung durch behördliche und politische Maßnahmen, Materialmangel, erhebliche Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei unseren Lieferanten entheben uns für ihre Dauer von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behaltet wir uns vor, Schadensersatz steht dem Kunden in dem Fall nicht zu. Jede Änderung einer Bestellung kann eine Änderung des ursprünglichen unverbindlichen Liefertermins zur Folge haben.
4. Preise
Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste, bzw. Vereinbarungen am Tage der Lieferung und Leistung. Zahlung erfolgt nach Vereinbarung, ist nichts vereinbart so gilt die Zahlung als prompt fällig, ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p. Monat zu verrechnen, oder Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung zu verlangen, aber auch vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Produkt
KFZ Reparatur
6. Hinweis
7. Gewährleistung
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9. Urheberrecht
Alle von Chip-Upgrade gelieferten und verwendeten Produkte wie aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht.
Erfüllungsort für die Lieferung oder Leistung ist Neunkirchen, Gerichtsstand ist Wiener Neustadt, es gilt ausschließlich das österreichische Recht.
11. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.